- Privatklageverfahren
- Pri|vat|kla|ge|ver|fah|ren, das (Rechtsspr.): Strafverfahren, das durch eine Privatklage ausgelöst wird.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Privatklageverfahren — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… … Deutsch Wikipedia
Privatklage — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… … Deutsch Wikipedia
Allgemeine Gerichtsbarkeit — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 … Deutsch Wikipedia
Beweisantrag — Ein Beweisantrag ist im deutschen Recht ein Antrag an das Gericht, einen bestimmten Beweis zu erheben. Inhaltsverzeichnis 1 Strafprozess 1.1 Allgemeines 1.2 Ablehnung von Beweisanträgen … Deutsch Wikipedia
Erich Sello — (* 29. Februar 1852 in Sanssouci, Potsdam; † 9. Dezember 1912 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Strafverteidiger. Sello, Sohn des Hofgärtners Emil Sello, wurde als Rechtsanwalt für zahlreiche prominente Persönlichkeiten tätig. Unter anderem … Deutsch Wikipedia
Justizgerichtbarkeit — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 … Deutsch Wikipedia
Justizgerichtsbarkeit — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 … Deutsch Wikipedia
Ordentliche Gerichte — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 … Deutsch Wikipedia
Strafprozess (Deutschland) — In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde. Die StPO hat mehr als 400 Paragraphen. Der Strafprozess läuft… … Deutsch Wikipedia
Ordentliche Gerichtsbarkeit (Deutschland) — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG zugewiesen sind. Grundsätzlich besteht die… … Deutsch Wikipedia